Der aktuellen Entscheidung des G-BA ging zunächst eine von vielen Seiten scharf kritisierte Entscheidung des G-BA voraus, nach welcher die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt mit dem Arzt nicht weiter verlängert werden sollte. Die Kritik und der politische Druck hinsichtlich dieses Beschlusses waren so hoch, dass der G-BA seine Entscheidung mit dem aktuellen Beschluss wieder aufgehoben hat. Die aktuelle Regelung gilt zunächst begristet bis zum 4. Mai.
Den vollständigen Beschluss des G-BA sowie die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.
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Die Fortschreibung dieser Ausnahmeregelung gilt bis auf Weiteres nun bis zum 4. Mai 2020.