Telefonsiche Befunderhebung für Krankschreibungen weiterhin möglich

Nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.

Der aktuellen Entscheidung des G-BA ging zunächst eine von vielen Seiten scharf kritisierte Entscheidung des G-BA voraus, nach welcher die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt mit dem Arzt nicht weiter verlängert werden sollte. Die Kritik und der politische Druck hinsichtlich dieses Beschlusses waren so hoch, dass der G-BA seine Entscheidung mit dem aktuellen Beschluss wieder aufgehoben hat. Die aktuelle Regelung gilt zunächst begristet bis zum 4. Mai.

Den vollständigen Beschluss des G-BA sowie die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.      

 

 

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Die Fortschreibung dieser Ausnahmeregelung gilt bis auf Weiteres nun bis zum 4. Mai 2020.