Land stellt 20 Millionen Euro zur Sicherstellung sozialer Angebote zur Verfügung

Das Kabinett hat am 21. April 2020 die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge unterstützt werden.

Der Sozialfonds soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind,  und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen.

Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:

Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)

Volumen: 0,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.

Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime

Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund M

Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur

Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)

Volumen: 5,0 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen

Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)

Volumen: 4,0 Mio. Euro

Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat zur Erstkontaktaufnahme eine Mailadresse eingerichtet: Sozialer-Schutzfonds@lagus.mv-regierung.de   

Weitere Informationen finden Sie unter: www.sozial-mv.de