Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen Teilbericht mit Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld vorgelegt. Der Bericht macht einmal mehr deutlich, wie unerlässlich pflegende Angehörige für die Versorgung der Millionen Pflegebedürftigen sind.

In Anbetracht der weiter steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahrzehnten wird die Bedeutung der pflegenden Angehörigen noch weiter zunehmen. Der Großteil der pflegenden Angehörigen ist im Erwerbsalter. Für viele von ihnen stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Mit der Übernahme einer häuslichen Pflege darf nicht einhergehen, dass die Angehörigen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen oder sich nur mit hohen Einkommensverlusten um die zu pflegende Person kümmern können. Daher braucht es weitere Regelungen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige erleichtern.

Der Beirat hat die Regelungen in Deutschland analysiert und sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine praxistaugliche Unterstützung ausgestaltet sein müsste. Vorschläge für die Entwicklung eines möglichen Modells für Freistellungen und Entgeltersatzleistungen sind in dem Teilbericht nachzulesen.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor. Am 26. August 2022 wurde der Teilbericht mit Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld offiziell von Frau Bundesministerin Paus in Berlin entgegen genommen.