Taschengeldzahlung ungeimpfter Freiwilliger im BFD

Seit dem 1. November 2021 gilt bezüglich der Fortzahlung von Taschengeld im Falle einer Quarantäne von nicht geimpften BFD’ler*innen eine neue Regelung.

Für die Dauer der Quarantäne ist bei nicht geimpften Bundesfreiwilligen die Zahlung des Taschengeldes einzustellen. In diesen Fällen ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Quarantänedauer zu informieren (referat-203@bafza.bund.de). Die Zahlung des Zuschusses für das Taschengeld durch das BaFzA wird dann entsprechend der Dauer der Quarantäne eingestellt.

Trotz mehrfacher Intervention durch die verbandlichen Zentralstellen für den BFD wird das BaFzA dieser Haltung weiter folgen. Wir bitten die Einsatzstellen zu prüfen, ob dennoch eine Taschengeldzahlung an ungeimpfte BFD’ler*innen im Falle einer Quarantäne aus eigenen Mitteln möglich ist.