Tarifeinigung im TVöD SuE höher als erwartet

Die Tarifparteien haben sich am 18. Mai 2022 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich des TVöD-VKA geeinigt.

Die geeinten Tarifanpassungen, die für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine deutliche finanzielle Aufwertung versprechen, treten zu untersciedlichen Zeitpunkten in Kraft. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Tarifanpassungen:

Inkrafttreten zum 01.07.2022:

  • Alle Beschäftigten erhalten ab diesem Jahr 2 Regenerationstage.
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S2 bis S11a erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 130,- Euro.
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S11b bis S12 erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 180,- Euro.
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen S14 und S15 erhalten ebenfalls eine monatliche Zulage in Höhe von 180,- Euro.
  • Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr).

Inkrafttreten zum 01.10.2024:

  • Die bestehenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Damit gelten für die SuE-Beschäftigten für das Erreichen der jeweils nächsten Erfahrungsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe keine verlängerten Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr.

Die Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes nach Aussage des VKA um jährlich 3,7 Prozent. Die Beschäftigten profitieren mit der Tarifeinigung sowohl von dieser ‚Sonderrunde‘ als auch von den Ergebnissen der nächsten Lohnrunde, die Anfang 2023 beginnen wird.

Die gesamte Pressemitteilung der VKA (Vereinigng der kommunalen Arbeitgeberbverbände) finden Sie hier.