Die Handlungsempfehlungen richten sich mit Blick insbesondere auf die Wohnformen und Werkstätten gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen finanzieren, bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
Das Papier wird den einzelnen Akteur*innen nun zugeleitet. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam beobachten und begleiten.
Die Handlungsempfehlungen finden Sie hier:
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis. Version in Alltagssprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Schutz_vor_Gewalt_in_Einrichtungen_fuer_Menschen_mit_Behinderungen._Handlungsempfehlungen_fuer_Politik_und_Praxis.pdf
Mehr Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen: Forderungen und Verbesserungs-Vorschläge. Version in Leichter Sprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Mehr_Schutz_vor_Gewalt_fuer_Menschen_mit_Behinderungen._Forderungen_und_Verbesserungs-Vorschlaege_LS.pdf
Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache
www.behindertenbeauftragter.de/DE/GBS/presse-und-aktuelles/publikationen-und-erklaerungen/gewaltschutz/gewaltschutz_node.html
WEITERE INFORMATIONEN
Thema Gewaltschutz – Website Deutsches Institut für Menschenrechte
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/gewaltschutz
Im Fokus: Interview mit Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: Was für den Gewaltschutz in Wohneinrichtungen und Werkstätten getan werden muss.
www.institut-fuer-menschenrechte.de/gewaltschutz-von-menschen-mit-behinderungen