SVR-Jahresgutachten 2026: „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“

Das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) mit dem Titel „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ analysiert den Zusammenhang zwischen Wohnen, Migration sowie gesellschaftlicher Teilhabe in Deutschland und formuliert Handlungsempfehlungen für die Migrations-, Integrations- und Wohnungspolitik.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Fragen, wie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland wohnen, welche Ursachen bestehende Unterschiede haben und wie sich Wohnbedingungen auf Bildung, Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliches Zusammenleben auswirken.

Der SVR betont, dass Wohnen weit über die reine Versorgung mit Wohnraum hinausgeht. Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum gilt als zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig trifft insbesondere in städtischen Regionen eine steigende Nachfrage auf ein unzureichendes Wohnungsangebot. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind von dieser Entwicklung häufig besonders betroffen, da sie oftmals über geringere finanzielle Ressourcen verfügen oder neu in den Wohnungsmarkt eintreten. Die Wohnraumknappheit beeinträchtigt zudem zunehmend die Gewinnung internationaler Arbeits- und Fachkräfte.

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens
Menschen mit Migrationshintergrund verfügen durchschnittlich über weniger Wohnfläche pro Person und leben häufiger in überbelegten Wohnungen. Gleichzeitig besitzen sie seltener Wohneigentum und müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufbringen.

Darüber hinaus leben Personen mit Zuwanderungsgeschichte überdurchschnittlich häufig in städtischen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Jahr 2024 lebten nahezu 60 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund in urbanen Räumen, während dies bei Menschen ohne Migrationshintergrund auf 43 Prozent zutraf. Urbane Räume übernehmen damit eine besondere Funktion als Ankunfts- und Lebensorte für Zugewanderte.

Als wesentliche Ursachen für unterschiedliche Wohnmuster nennt der SVR vor allem sozioökonomische Faktoren wie Einkommen, Bildungsniveau und berufliche Stellung. Hinzu kommen individuelle Wohnpräferenzen, familiäre Strukturen sowie kommunale und stadtpolitische Rahmenbedingungen. Besonders herausfordernd gestaltet sich die Wohnungssuche für Familien sowie einkommensschwache Haushalte, zu denen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte überdurchschnittlich häufig gehören.

Neuzugewanderte sehen sich zusätzlich mit weiteren Hürden konfrontiert. Dazu zählen unsichere Aufenthaltsstatus, begrenzte Sprachkenntnisse und fehlende soziale Netzwerke. Bei Geflüchteten wirken sich zudem bestehende Regelungen zur Unterbringung aus. Studien zeigen außerdem, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie Personen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, auf dem Wohnungsmarkt häufig Diskriminierung und rassistische Benachteiligung erfahren.

Das Gutachten stellt fest, dass ethnische Segregation in Deutschland im internationalen Vergleich vergleichsweise gering ausgeprägt ist und tendenziell abnimmt. Stadtviertel mit einer starken Konzentration einzelner Nationalitäten seien selten. Typisch seien vielmehr vielfältige Nachbarschaften mit Bewohnerinnen und Bewohnern unterschiedlicher Herkunftsländer.

Zugenommen habe hingegen die soziale Segregation. Einkommensstarke und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen leben zunehmend räumlich voneinander getrennt. Diese Entwicklung wird auch durch Zuwanderung in sozial benachteiligte Stadtteile verstärkt, da Neuzugewanderte insbesondere unmittelbar nach ihrer Ankunft häufig wirtschaftlich schlechter gestellt sind. Laut SVR verschränken sich damit Armut und Zuwanderung zunehmend.

Handlungsempfehlungen des SVR
Der SVR empfiehlt insbesondere:

  • den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum in Regionen mit hoher Nachfrage,
  • Maßnahmen gegen soziale Segregation durch integrierte Stadtentwicklung und sozialen Wohnungsbau,
  • eine gezielte Stärkung von Quartieren, in denen Armut und Zuwanderung zusammenwirken,
  • einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt,
  • die Entkopplung von Bildungs- und Entwicklungschancen von der Wohnlage,
  • die Anerkennung bezahlbaren Wohnraums als wichtigen Standortfaktor für internationale Fachkräfte,
  • die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie die Sicherstellung angemessener Unterbringungsstandards.

Der SVR kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt überwiegend allgemeine soziale Herausforderungen darstellen. Der ungleiche Zugang zu bezahlbarem Wohnraum lasse sich daher nur in begrenztem Umfang durch migrationspolitische Maßnahmen lösen.

Weitere Informationen sowie das vollständige Jahresgutachten 2026, ein Faktenpapier, die Übersicht aller Empfehlungen und die Presseinformation finden Sie auf der Website des SVR.