Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt.
Im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Kooperation mit Prof. Dr. Arnold Pracht und Prof. Dr. Felix Welti den ersten Zwischenbereicht zur Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Ziel dieser Studie ist es ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu entwickeln.
Der Bericht enthält Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet.
Den weitere Informationen sowie den Zwischenbericht zum Download finden Sie hier.