Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Gesetzentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt darauf ab, die Zugänge für Erwerbsmigration zu erleichtern. In der Stellungnahme positioniert sich der Paritätische Gesamtverband zu den nun geplanten rechtlichen Änderungen.

Neben rechtlichen gibt es zahlreiche weitere Probleme, wie z.B. umständliche Verfahren, unzureichende Beratungs- und Sprachförderangebote etc. Diese werden in der Stellungnahme thematisiert und sind auch dem Gesetzgeber bekannt. Daher wird es neben dem Gesetz eine Vielzahl anderer Maßnahmen geben, um Zugänge für Erwerbsmigration zu erleichtern.

Eine ganze Reihe der vorgesehenen Änderungen sind zu begrüßen. Insbesondere in folgenden Bereichen sieht der Paritätische Korrekturbedarf:
- Übergänge aus der humanitären Einwanderung zur Erwerbsmigration ermöglichen ("Spurwechsel")
- Bessere Regelungen zur Familienzusammenführung
- keine grundsätzlichen Ausschlüsse von Sozialleistungen
- Korrekturen bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung ( der Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung ist oft Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis), vor allem keine Berücksichtigung von Freibeträgen
- Schutzklauseln für diejenigen, die unverschuldet der Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz verlieren. Es muss sichergestellt sein, dass diese Personen nicht sofort das Aufenthaltsrecht verliefen.

Das Gesetz bzw. die damit verbundene Änderung der Beschäftigungsverordnung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.