BAGFW kritisiert BMG-Entwurf zum PUEG

In der Stellungnahme kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) deutlich, dass der Gesetzentwurf nicht die dringend notwendige und überfällige Strukturreform zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bringt.

Mit dem Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat das Bundesgesundheitsministerium einen Reform-Entwurf für die Pflegeversicherung des SGB XI vorgelegt. Die BAGFW kritisiert vor allem eins: Es fehlt an einer echten Strukturreform zur Finanzierung der Pflegeversicherung, die eine gesicherte Finanzierung und hinreichende Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bringt.

PUEG bringt keine Strukturreform im SGB XI
In der Stellungnahme kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) deutlich, dass der Gesetzentwurf nicht die dringend notwendige und überfällige Strukturreform zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bringt. Der Paritätische Gesamtverband hatte sich kurz vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs erneut für den Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung ausgesprochen (siehe PM vom 21.02.2023). Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Dr. Ullrich Schneider, konstatierte darin: „Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren.” Und: „Wir müssen die Absicherung des individuellen Pflegerisikos neu denken, wir brauchen eine Pflegevollversicherung, die bedarfsgerecht alle pflegerischen Leistungen abdeckt.”

In der Stellungnahme der BAGFW wird der für die Pflegereform vorgesehene Finanzrahmen eines moderaten Anstiegs des allgemeinen Beitragssatzes um 0,35 Prozentsatzpunkte als zu gering angesehen, um die selbst im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben umzusetzen. Der Referentenentwurf bleibt hier hinter den selbst gesteckten Zielen der Bundesregierung deutlich zurück. Zu nennen wären hier z. B. handfeste Strukturelemente zur Begrenzung der Eigenanteile, die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen, aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zB durch Etablierung von Springerpools.

Einzelne Kritikpunkte der Stellungnahme
In einer vorläufigen Bewertung des Referentenentwurfes nehmen die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände insbesondere zu folgenden Punkten Stellung:

  • Es fehlt eine hinreichende Entlastung der Eigenanteile: Die dringend erforderlichen Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege erfolgen mit dem 1. Januar 2024 zu spät und mit fünf Prozent zu gering - und gleichen nicht einmal die Inflationsrate aus. Für den teilstationären Bereich erfolgt keinerlei Aufstockung der Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag bleibt unberührt; auch die prozentualen Zuschüsse zu den vollstationären Eigenanteilen nach § 43c zum 1. Januar 2024 bringen nicht die erforderliche Entlastung.

  • Zu einer deutlichen Entlastung der pflegebedingten Eigenanteile gehört auch, dass die Pflegebedürftigen von der Ausbildungskostenumlage entlastet werden. Des Weiteren sollten nicht alle Bestandteile der Investitionskosten der Einrichtungen zulasten der Pflegebedürftigen gehen, weshalb eine verpflichtende Finanzierung über die Länder und in allen Ländern zu regeln ist.

  • Kritisiert wird, dass die vorgesehene Dynamisierung in den Jahren 2025 und 2028 nur anhand der „Kerninflationsrate“ erfolgen soll, sodass die Preissteigerungen für die gegenwärtigen Preistreiber Energiekosten und Lebensmittel unberücksichtigt bleiben. Das Hauptproblem einer andauernde Unterfinanzierung wird durch diese Dynamisierung nicht annährend gelöst.

  • Es wird begrüßt, dass ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflegeeingeführt werden soll. Ebenso sollen die Wartefristen der Verhinderungspflege gestrichen werden.

  • Ein jährliches Pflegeunterstützungsgelds im Umfang von zehn Arbeitstagen analog zum Kinderkrankengeld soll gewährt werden. Jedoch verhindert der zu knapp bemessene Finanzrahmen der Pflegeversicherung die tatsächlich notwendigen Reformschritte.

  • Die BAGFW begrüßt, dass mit den ergänzenden Regelungen zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI bisher fehlenden Pflegeassistenzkräfte mit dem Qualifikationsniveau 3 angemessen mit vorhandenen und geeigneten Mitarbeiter*innen in einem begrenzten Zeitraum substituiert werden können. Dies entspreche der BAGFW-Forderung, für fehlende Assistenzkräfte des Qualifikationsniveaus 3 eine gesetzlich verankerte, verantwortungsvolle und fachlich abgesicherte Übergangslösung zu schaffen. Die explizite Aufnahme zur Anerkennung von bestandenen „Externenprüfungen“ wird als Signal an die Bundesländer gewertet, dort die entsprechenden Verfahren schnell zu befördern. Im Gesetzesentwurf wird die weitere Umsetzung der Personalbemessung etwas mehr konkretisiert. Es bleibt aber weiterhin offen, wie es nach der aktuellen Ausbaustufe weitergeht. Die BAGFW vertritt die Auffassung, dass perspektivisch die Ergebnisse aus PeBeM und somit der Algorithmus 1.0 zu 100 Prozent umgesetzt werden müssen.

  • Die Verlängerung der Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf nach § 8 Absatz 7 SGB XI sowie die Entfristung der Anschubfinanzierung zur Digitalisierung nach § 8 Absatz 8 SGB XI werden ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig steht den Fördermöglichkeiten häufig der hohe Eigenanteil und fehlende Flexibilität in der Inanspruchnahme der Fördermittel entgegen; diese Hürden sollten gesenkt werden.

  • Grundsätzlich positiv bewertet werden die Ansätze zur Innovation in diesem Referentenentwurf: Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände messen Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen im Quartier eine hohe Bedeutung bei und sehen hier Handlungsbedarf, der von den Vorschlägen des Gesetzesentwurf abweicht bzw. diesen konkretisiert. 

  • Nach wie vor fehlt eine bundesweite Strategie zur Digitalisierung in der Pflege. Diese muss die Grundlagen für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums festlegen, wie es einzelne Verbände der BAGFW im Rahmen des Verbändebündnisses “Digitalisierung in der Pflege” gefordert hatten. Die im Gesetzesentwurf genannten Aufgaben des zu gründenden Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege misst die BAGFW eine hohe Relevanz bei, allerdings wird die Ansiedelung einer solchen Institution beim GKV-Spitzenverbands äußerst kritisch gesehen, da dieser keine Kernkompetenz auf diesem Gebiet hat. Ein wirkungsvolles Kompetenzzentrum muss an neutraler Stelle angesiedelt werden.

  • Deutlich kritisieren die Verbände der BAGFW die Frist zur verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die zum derzeitigen Umsetzungsgrad der TI in der Pflege nicht umsetzbar ist

  • Begrüßt wird die Neustrukturierung des Begutachtungsverfahrens. Darüber hinaus bedarf es aus Sicht der BAGFW gesetzlicher Maßnahmen, die Fristüberschreitungen in den Bundesländern entgegenwirken und den Rechtsanspruch des Versicherten auf einen Bescheid nach 25 Tagen sicherstellen.  

Die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird noch in diesem Monat erwartet.

Den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) finden Sie hier.

Die BAGFW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG) finden Sie hier.