In dem Entwurf der Landesregierung sind aus Sicht des Paritätischen MV zahlreiche Maßnahmen nach wie vor unkonkret formuliert. Der Maßnahmeplan 2.0 ist nach Einschätzung des Partätischen MV in der vorliegenden Form somit keine geeignete Grundlage, die UN Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich umzzusetzen. So sieht der Plan meist keine verbindlichen Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Umsetzung und überweigend auch keine Angaben zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen vor.
Im Jahr 2018 war im Auftrag der Landesregierung eine Evaluation des Maßnahmeplans aus dem Jahr 2013 durch die prognos AG durchgeführt worden. In dem Endbericht empfahlen die Gutachter "konkrete Maßnahmen" und "verbindliche Zeitpläne". Der Paritätische MV vermisst in dem nun vorliegende Entwurf des Maßnahmenplans 2.0 die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen der prognos AG.
Weiter fordert der Paritätische MV konkrete finanzielle Unterstützungsprogramme der Landesregierung, damit die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege die UN -Behindertenrechtskonvention im Sinne einer umfassenden Barrierefreiheit auch umsetzen können.
Die Stellungnahme des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.