Paritätische Expertise zum Bildungs-und Teilhabepaket: Leistungen erreichen benachteiligte Kinder kaum

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind nicht geeignet, Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Kinderarmut zu bekämpfen. Das belegt die neue Expertise der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes zum Bildungs- und Teilhabepaket, die heute zum dritten Mal veröffentlicht wurde.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Was es jetzt braucht, ist den politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Auch die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes hätten sich nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Kinder ausgewirkt.

Im Bundesvergleich werden in Mecklenburg-Vorpommern relativ viele Anträge bewilligt: Mit einer Teilhabequote von 35 Prozent liegt Mecklenburg-Vorpommern auf dem zweiten Platz hinter Schleswig Holstein (48,9 Prozent). Die niedrigsten Teilhabequoten wurden laut Expertise in Hamburg (2,6 Prozent) und im Saarland (5,9 Prozent) ermittelt. Es gibt jedoch starke regionale Schwankungen. Während die Teilhabequote im Landkreis Nordwestmecklenburg bei 65,3 Prozent liegt, liegt der Anteil bewilligter Leistungen im Landkreis Rostock nur bei 10,3 Prozent. Als Grund für hohe Bewilligungsquoten nennt die Studie nach ihrer Abfrage bei den Jobcentern primär niedrigschwellige Antragsverfahren, aber auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung zur Information und Aufklärung der Betroffenen durch beispielsweise Schulsozialarbeiter. Schlechte Quoten werden teilweise auf Probleme bei der Datenerfassung zurückgeführt, gelegentlich auch auf bestehende kostenfreie Angebote, die sich als geringerer Bedarf an Teilhabeleistungen in den Daten widerspiegeln.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss in Höhe von zehn Euro (seit 1. August 2019: 15 Euro) für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und Freizeit in Aussicht gestellt. Obwohl diese BuT Leistungen nur bei einem geringen Teil der Jugendlichen ankommen, wurden die soziokulturellen Leistungen aus dem Hartz IV Regelsatz für alle Kinder und Jugendlichen pauschal gestrichen. Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut der vorliegenden Studie des Paritätischen nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. „Es ist geradezu zynisch, dass Kürzungen im Regelsatz damit begründet werden, dass theoretisch der Anspruch auf eine Leistung besteht, die in der Praxis aber kaum ein Kind erreicht“, kritisiert Schneider.

Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Ein Grundproblem bleibe vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“

Die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus“ steht zum Download bereit auf www.paritaet.org

Für Rückfragen beim Gesamtverband: Gwendolyn Stilling, Tel. 030 24636 305, E-Mail: pr@paritaet.org

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