In ihrer Stellungnahme gibt die BAGFW u.a. zu bedenken, dass der vorliegende Gesetzentwurf kaum mehr systemische Ansätze zur Rolle der Kommunen in der Gesundheitsversorgung enthält, wie sie im einstigen unveröffentlichten Arbeitsentwurf noch vorgesehen waren. Zukunftsweisende Modelle der Primärversorgung müssen interprofessionell, kooperativ und koordinierend ausgerichtet sein und neben gesundheitlicher Versorgung auch Prävention, Gesundheitsförderung, soziale Beratung und sozialräumliche Angebote vorhalten. Diese Reformansätze lässt der Entwurf nahezu gänzlich vermissen.
Auch wenn der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Transparenz hinsichtlich der Servicequalität der Kranken- und Pflegekassen sowie hinsichtlich des Leistungsgeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung zu erhöhen, sind nur wenige Vorhaben für die Pflege und Altenhilfe im Gesetzentwurf zu finden. Z.B. soll bei der Pflegeberatung (§ 37 Absatz 3 SGB XI) der Zeitraum zur Durchführung jeder zweiten Beratung per Videokonferenz auf Wunsch der pflegebedürftigen Person bis zum 31. März 2027 verlängert werden.
Den Referentenentwurf vom 12. April.2024 kann auf der Internetseite des BMG eingesehen werden.