Neuer Personalschlüssel für den Bereich Leitung und Verwaltung in der vollstationären Pflege

Zum 1. Mai tritt der neue Personalschlüssel für den Bereich Leitung und Verwaltung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft.

Für Pflegesatzvereinbarungen, die ab Mai 2024 verhandelt werden, gilt ein neuerer Personalschlüssel für den Bereich „Leitung und Verwaltung“. Bisher galt ein Schlüssel von einer Vollzeitkraft zu 25 Bewohnenden. Jetzt gilt ein Personalschlüssel von 1:20. Hierauf haben sich die Vertragsparteien nach fast einjähriger Verhandlungsdauer geeinigt. Der neue Schlüssel berücksichtigt die zunehmenden Anforderungen im Aufgabenbereich der Leitung und Verwaltung, die seit 2015 durch gesetzliche Änderungen und auch gesundheitliche Entwicklungen der versorgten Personen eingetreten sind.
 

Zur ursprünglichen Forderung der Leistungserbringerverbände zählte auch ein gesonderter Schlüssel für die Aufgaben im Bereich IT und EDV. Hierzu haben sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass die Verhandlungen ab September 2024 fortgeführt werden.