Schiedsspruch zur Vergütungsvereinbarung Häusliche Krankenpflege liegt vor

Zum Schiedsstellenverfahren über die Vergütungsvereinbarung in der Häuslichen Krankenpflege (SGB V) mit Laufzeit 01.07.2019 bis 31.12.2020 liegt nun der schriftliche Schiedsspruch vor.

Demnach wird es künftig neben den bisherigen Vergütungsvarianten A und B eine dritte Variante C geben. Für diese neue Variante C wurden durch die Schiedsperson Referenzwerte analog TVöD-P i.d.F. ab 01.03.2019 festgelegt, wobei sich der konkrete Referenzwert an 100% der jeweiligen Eingangsstufe orientiert. Somit werden künftig in der Personalvergütung für Pflegedienstleitung, Pflegefachkraft und Pflegekraft folgende Referenzwerte als Mindestentgelte (Brutto-Arbeitnehmer-Jahresgehalt) zugrunde gelegt:

Variante A:        31.880,42 €         /              24.469,87 €         /              21.943,58 € bzw. 22.567,57 €
Variante B:        35.438,34 €         /              31.302,01 €         /              23.252,92 €
Variante C:        43.159,92 €         /              35.842,92 €         /              28.891,44 €

Hinsichtlich der jeweiligen Varianten werden die Leistungsvergütungen angehoben um 1,69% (Variante A), 4,32% (Variante B) und 7,25% (Variante C, wobei die Steigerung dieser neuen Variante im Verhältnis zur vorigen Variante B, Stand 30.06.2019, erfolgt). Eine weitere Steigerung um 3,55 % erfolgt jeweils für die Vergütung der Leistungserbringung in den Leistungsgruppen 1 bis 6 aufgrund einer angenommenen Zunahme von erbrachten Leistungen je Einsatz (im Verhältnis zu 2012). Somit liegt die Vergütungssteigerungen in den Leistungsgruppen 1 – 6 insgesamt bei 5,24 % (Variante A), 7,87 % (Variante B) und 10,80 % (Variante C).

Die auf dieser Grundlage errechneten Preise der neuen Vergütungsvereinbarung werden zum 01.03.2020 in Kraft treten. Für den Zeitraum 01.07.2019 bis 29.02.2020 (8 Monate) ist vorgesehen, dass ein Kompensationsaufschlag auf die Monate März bis November 2020 (8 Monate) umgelegt wird. Somit findet ein Ausgleich für jenen Zeitraum statt, in dem die neuen Preise nicht angewendet werden konnten. Eine Darstellung der Vergütungssteigerung für die Entgeltgruppen 1-6 einschließlich Kompensationen finden Sie auf den Seiten 26 und 27 der Schiedsentscheidung.

Díe neue Vergütungsvereinbarung sowie das Beitrittsformular werden aktuell erarbeitet und den Einrichtungsträgern zeitnah durch den Paritätischen zur Verfügung gestellt.