Qualitätsprüfungen unter Corona

Zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen während der fortgeltenden epidemischen Lage hat der GKV-Spitzenverband Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen erlassen. Zu Berücksichtigen sind auch bundeseinheitliche Hygienekonzepte von MDS und MDK.

Mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber in einem neuen § 114 Abs. 2a SGB XI geregelt, dass im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 jede zugelassene Pflegeeinrichtung möglichst einmal zu prüfen ist, wenn die pandemische Lage dies zulässt.

Der GKV-Spitzenverband hat nun gemäß § 114 Abs. 2a SGB XI das Nähere zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen beschlossen. Die Regelungen stellen - getrennt nach Sektoren - auf den Impfstatus verschiedener Bevölkerungsgruppen, die regionale Corona-Inzidenz und das Corona-Ausbruchsgeschehen in Pflegeeinrichtungen ab. Während für vollstationäre Pflegeeinrichtungen aufgrund der weitgehend erfolgten Impfungen die Durchführung von Regelprüfungen grundsätzlich unabhängig von der lokalen Inzidenz möglich sind, ist für ambulante Dienste und teilstationäre Einrichtungen sowie Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege Voraussetzung für die Durchführung von Regelprüfungen, dass die lokale Inzidenz unterhalb von 50:100.000 Neuinfektionen in den vergangen 7 Tagen liegt. Erst wenn eine hinreichende Durchimpfung der Priorisierungsgruppen 1 und 2 festgestellt wurde, werden auch in diesen Sektoren Regelprüfungen unabhängig von der regionalen Inzidenz durchgeführt.

In allen Fällen gilt, dass Qualitätsprüfungen nicht durchgeführt werden, wenn ein Infektionsgeschehen in der jeweiligen Pflegeeinrichtung vorliegt. Die Hygienekonzepte des MDS / MDK sind zu beachten. Die Qualitätsprüfungen erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien.

Die „Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI“ finden Sie hier als PDF.

Das aktuelle „Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ finden Sie hier als PDF.