Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege ab dem 1. Januar 2022

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien sowie die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Tagespflegen sollen eine eigene Qualitätsprüfungs-Richtline erhalten. Der GKV-Spitzenverband hatte dazu unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. eine neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege) entwickelt. Grundlage für die Richtlinien sind die Ergebnisse aus dem Entwicklungsprojekt „Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Qualitätsprüfung und Darstellung in der stationären Pflege“ aus 2018 (einzusehen auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes) sowie die am 18. Februar 2020 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Tagespflege (einzusehen auf der Internetseite des MDS).

Die QPR Tagespflege sollte bereits zusammen mit der sogenannten Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege zum 1. April 2021 in Kraft treten. Allerdings konnten die Verhandlungen der Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege im Qualitätsausschuss Pflege nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat nun am 13. April 2021 die „Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach § 114 f. SGB XI - Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP)“ einschließlich deren Anlagen 1-6 beschlossen. Diese wird in einem nächsten Schritt dem BMG zur Genehmigung vorgelegt und danach veröffentlicht.

Es ist geplant, dass die Qualitätsprüfungs-Richtlinien sowie die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Die neue QPR Tagespflege können Sie auf der Seite des MDS einsehen.