Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Paritätische fordert: Beratung und Hilfe konsequent umsetzen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern, Gewalt gegen Frauen entschlossen zu bekämpfen und dafür die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konsequent umzusetzen.

„Wir haben hierzulande bereits ein recht gutes Beratungs- und Unterstützungsnetz“, sagt der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern Friedrich Wilhelm Bluschke. „Das Land muss jedoch durch Bereitstellung finanzieller Ressourcen sicherstellen, dass dieses Hilfenetz flächendeckend erreichbar ist.“

Die 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention legt als erstes rechtsverbindliches Instrument in Europa Mindeststandards fest für die Rechte, den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen. Die Landesregierung will laut Koalitionsvertrag den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterentwickeln. „Das würden wir sehr begrüßen“, so Bluschke. Ulrike Bartel, Geschäftsführerin des Vereins STARK MACHEN e.V. mit Beratungsangeboten und einem Frauenhaus in Rostock ist da skeptisch: „Ich hätte mir ein klares Signal von der Landesregierung gewünscht, das beweist, dass sie die Instanbul-Konvention ernst nimmt. Eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen wäre wichtig und ein Anfang gewesen mit klarem Mandat und hohen Kompetenzen“, fordert Bartel, dessen Verein Mitglied im Paritätischen ist. Ohne ernsthaften politischen Willen seien die Empfehlungen der Istanbul-Konvention nicht umzusetzen. 

Nach Angaben des Sozialministeriums haben im Corona-Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr mehr Frauen Schutz vor Gewalt in einem Frauenhaus in Mecklenburg-Vorpommern gesucht als im Jahr zuvor. Danach nahmen die neun Frauenhäuser mit ihren insgesamt 67 Plätzen im Land 291 Frauen und 306 Kinder auf. 2019 waren es 285 Frauen und 310 Kinder. Insgesamt sei die Tendenz hilfesuchender Frauen in Beratungsstellen und Frauenhäusern schon länger steigend, bestätigt Bartel und kennt den Grund: „Immer mehr Frauen nehmen die ihnen angetane Gewalt nicht still und klaglos hin, sondern sprechen darüber und holen sich Hilfe.“

Hilfe finden Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern, Beratungsstellen oder über Hilfetelefone, die für viele häufig die erste Anlaufstelle sind. Betroffene finden auf diese Weise nicht nur Schutz und eine Unterkunft, sondern auch eine Perspektive auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Barrieren erschweren jedoch für bestimmte Gruppen den Zugang: So hätten es Frauen aus nicht deutschen Herkunftsländern sowie Frauen mit Behinderungen bislang schwerer, Zugang zum Hilfesystem zu finden. Neben einer auskömmlichen Finanzierung des Hilfesystems sei es daher wichtig, dass Betroffene und ihr Umfeld diese Hilfsstrukturen kennen und barrierefreie Informationen zur Verfügung stehen.  Neben der Rufnummer des bundesweiten Hilfetelefons (Gewalt gegen Frauen 08000116016 www.hilfetelfon.de) müsse die Gesellschaft insgesamt sensibilisiert und motiviert werden, sich gegen Gewalt einzusetzen und Betroffenen zu helfen, appelliert der Vorsitzende des Paritätischen.

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