Aus Sicht der BAGFW-Verbände müssen die vorhandenen Ausnahmeregelungen erhalten bleiben. Die in der BAGFW organisierten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, darunter auch der Paritätische Wohlfahrstverband, haben eine Positionierung an der Bundesregierung versandt.
Darin äußern sie ihr Sorge über die medial angekündigte Aufhebung von Ausnahmen der Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Einbürgerungsverfahren (§ 10 StAG).
Es ist bereits geltendes Recht, dass eine Einbürgerung grundsätzlich die Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie voraussetzt. In der Praxis erfüllen die allermeisten Eingebürgerten diese Voraussetzung. Nur wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht zu vertreten ist, wird ausnahmsweise von diesem Grundsatz abgewichen. Von dieser Ausnahmeregelung sollen insbesondere Schüler*innen, Auszubildende oder Studierende profitieren.
Hier finden Sie das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Einbürgerung: Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung bewahren.