Pflegebonus 2022 auch für Freiwillige in FSJ und BFD

FSJl’er*innen und BFD’ler*innen in der Alten- und Langzeitpflege erhalten laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen einmaligen Pflegebonus in Höhe von 60 Euro.

Die Freiwilligen müssen zum Erhalt des Pflegebonus im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Pflegeeinrichtung tätig gewesen und am 30. Juni 2022 noch im Dienst sein. Die berechtigten Einrichtungen erhalten die öffentlichen Gelder bis zum 30. September 2022 von den Pflegekassen zur Auszahlung an die Freiwilligen, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Dienst sein sollten.