Die Freiwilligen müssen zum Erhalt des Pflegebonus im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Pflegeeinrichtung tätig gewesen und am 30. Juni 2022 noch im Dienst sein. Die berechtigten Einrichtungen erhalten die öffentlichen Gelder bis zum 30. September 2022 von den Pflegekassen zur Auszahlung an die Freiwilligen, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Dienst sein sollten.