Energiepreispauschale 2022 auch für Freiwillige

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten alle BFD‘ler*innen und FSJ‘ler*innen, die in 2022 einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022. Die Freiwilligen, die sich dann im Dienst befinden, erhalten die Pauschale durch die Einsatzstelle bzw. den entsprechenden Rechtsträger automatisch ohne selbst aktiv zu werden. Dies betrifft vor allem Freiwillige, die neu in den kommenden Zyklus 2022/2023 einsteigen werden.

Alle anderen Freiwilligen aus dem aktuellen Zyklus 2021/2022, die in der Regel ihren Dienst zum 31.August 2022 beenden, erhalten die Pauschale im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2022 vom Finanzamt, wenn sie im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben.