Zum Juli 2023 bringt die Ampel-Koalition das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) auf den Weg. Es ist die erste Annährung der neuen Bundesregierung mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach, um das Sozialgesetzbuch XI zu reformieren. Allerdings werden wesentliche Ziele, die im Koalitionsvertrag angelegt sind, nicht umgesetzt. Wesentliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Das Gesetz bringt eine Fortschreibung des bisherigen Systems.
Der Paritätische fordert Pflegevollversicherung
Der Paritätische fordert eine echte, grundlegende Reform der Pflegeversicherung, insbesondere in den Grundlagen der Finanzierung sowie in einer umfassenden Entlastung pflegebedingter Eigenanteile. „Wenn keine hinreichende Lösung zur Finanzierung der pflegebedingten Eigenanteile herbeigeführt wird, wird die Umsetzung der kostenintensiven Themen (Löhne, Arbeitsbedingungen, mehr Personal) für alle in große Schwierigkeiten geraten, Pflegearmut und Sozialhilfeabhängigkeit weiter ansteigen und insbesondere die Unterversorgung im ambulanten Bereich eklatante Ausmaße annehmen", heißt es in der Stellungnahme. Dabei müsse eine Vollversicherung zwingend auch den ambulanten Bereich umfassen: „Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst / MD für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen über ein „Pflegerezept“ in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen übernommen werden, andernfalls wird notwendige Pflege zu Hause nicht mehr im ausreichenden Maße in Anspruch genommen.“
Die notwendige Verbreiterung der Einnahmenbasis zur Refinanzierung soll unter anderem durch die Zusammenlegung der sozialen und der privaten Pflegeversicherung erfolgen (Bürgerversicherung). Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben werden.
Springerpools fördern, Leiharbeit einschränken
Die Auswirkungen von Leiharbeit auf den beruflichen Alltag in der Pflege werden dargestellt und kritisiert. In der Langzeitpflege wird ein Personalstamm in der Leiharbeit mit über 12.000 Vollzeitkräften und einem wirtschaftlichen Mehraufwand in Höhe von über 300 Millionen Euro jährlich konstatiert. Im Krankenhausbereich wird der Personalstamm in der Leiharbeit bundesweit mit über 20.000 Vollzeitkräften beziffert. „Für die Stammbelegschaft bedeutet die Zunahme von Leiharbeit die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die benötigte Einarbeitung von Leiharbeitspersonal und die Übernahme von Wochenend- und Nachtdiensten. Dies bringt Betriebsfrieden und -abläufe dauerhaft in Gefahr. Pflegebedürftige sehen sich durch den Anstieg von Leiharbeitnehmer*innen in Pflegeeinrichtungen mit häufig wechselnden Ansprechpartner*innen konfrontiert. Dies widerspricht einem professionellen Verständnis von Pflege und kann die Qualität der Pflegeleistungen verringern.“
Als sinnvolle Alternative zur Leiharbeit wird die Förderung des Aufbaus von Personalpools bzw. Springerpools gesehen. Springerpools sollten Träger- und Sektorenübergreifend einsetzbar sein. Zu vermeiden ist insbesondere eine Besserstellung von Leiharbeitnehmer*innen gegenüber der Stammbelegschaft. Somit ist der Grundgedanke der Arbeitnehmerüberlassung auch für die Pflege in Kraft zu setzen: der Schutz der Leiharbeiter*innen vor Vereinnahmung durch den Verleihbetrieb. „Zur Entschärfung der Situation sprechen wir uns dafür aus, die Möglichkeit der wesentlichen Besserstellung der Leiharbeit in der Pflege zu untersagen. Dies kann über eine Begrenzung der Stundenverrechnungssätze bzw. von Vermittlungsgebühren sowie über Einschränkungen bei der Auswahl der Schichtbesetzung, Aufgabenverteilung und geringere Einsatzdauer (als heute im AÜG möglich ist) usw. erfolgen.“
Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes mit Forderungen zur Pflegevollversicherung und zur erweiterten Etablierung von Springerpools für den Gesundheitsbereich finden Sie hier.