Online-Fortbildung zum Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstverweigerer

Die Fortbildung am 12. Februar 2021 von 9 bis 12.30 Uhr richtet sich insbesondere an Berater*innen des Paritätischen, die Flüchtlinge beraten und bereits über Vorkenntnisse im Asylrecht verfügen.

Am 19. November 2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einem syrischen Wehrdienstverweigerer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zu Unrecht lediglich der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Ihm hätte stattdessen der Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden müssen. Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Beratungspraxis? Was muss bei neuen, was bei laufenden Asylverfahren beachtet werden? Und was sind die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag?

Diese Fragen sollen am 12. Februar 2021 zusammen mit der Berliner Rechtsanwältin Oda Jentsch diskutiert werden. Nach ihrem Input mit einem Überblick über die möglichen Folgen des Urteils wird ausreichend Gelegenheit für Fragen & Antworten zur Verfügung stehen.

Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Berater*innen des Paritätischen, die Flüchtlinge beraten und bereits über Vorkenntnisse im Asylrecht verfügen.

Die Einladung samt Anmeldeinfos folgt zeitnah.

Eine Arbeithilfe, die der Vorbereitung auf die Veranstaltung dient, finden Sie hier.