Dann geht das Förderportal der Stiftung Deutsches Hilfswerk an den Start, welche die von der Soziallotterie eingespielten Zweckerträge bundesweit an soziale Projekte vergibt. Über das digitale System können gemeinnützige Organisationen im Vorfeld der zweimal im Jahr stattfindenden Vergabesitzungen Fördermittelbewerbungen einreichen.
Das Förderportal wird über die Homepage der Stiftung aufzurufen sein (www.deutsches-hilfswerk.de). Dort gibt es bereits jetzt Informationen, wie sich Organisationen auf die Bewerbung im neuen System vorbereiten können. Der nächste Bewerbungszeitraum endet am 22. Januar 2021. Weiterführende Fragen zu Fördermöglichkeiten und zur Bewerbung um Fördermittel beantwortet das Stiftungsteam per E-Mail an info@deutsches-hilfswerk.de oder in den auf der Stiftungshomepage veröffentlichten telefonischen Sprechzeiten.
Das Förderportal bietet den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege die Möglichkeit, in Fördermittelbewerbungen ihrer zugehörigen Organisationen Einsicht zu nehmen. Dazu muss die Antragstellerorganisationen der Einsichtnahme bei der Anlage des Antrags zugestimmt haben. Weiterhin erlaubt die Systemrolle „Spitzenverband“, innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen der Fördermittelbewerbung der antragstellenden Organisation im Förderportal eine verbandliche Stellungnahme abzugeben.