Im Vergleich zur bisherigen Erlasslage bringt die neue „Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII“ eine Öffnung für die nach Landesrecht zugelassenen Unterstützungsangebote. Im Grundsatz bleibt jedoch es gemäß § 3 Abs. 1 bei einer Untersagung der Angebote, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Versorgung essentieller Grundbedürfe stehen.
Ab dem 18. Mai soll die Erbringung von Angeboten unter strengen Voraussetzungen wieder möglich sein. Erforderlich ist demnach ein Schutzkonzept, „das Maßnahmen zur Sicherstellung der notwendigen Kontaktreduzierung oder -vermeidung vorsieht und erforderliche Hygienestandards sowie die jeweils aktuell gültigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umsetzt“. Insbesondere für Gruppenangebote stellen diese Anforderungen eine große Hürde dar.
Nach den bisherigen Rettungsschirmen auf Bundes- und Landesebene sind für Mindereinnahmen- und Mehrausgaben im Bereich der niedrigschwelligen Unterstützungsangebote keine Erstattungsregelungen vorgesehen. Dies soll im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum GEBT verändert werden. Der aktuelle „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht die Schaffung eines Erstattungsanspruchs in einem neuen § 150 Abs. 5a SGB XI vor.
Allerdings soll die Erstattung von Mindereinnahmen begrenzt werden auf bis zu 125 Euro monatlich multipliziert mit der Differenz, die sich beim Vergleich der im letzten Quartal 2019 monatsdurchschnittlich betreuten Pflegebedürftigen und der Anzahl der betreuten Pflegebedürftigen für den Monat ergibt, in dem die Mindereinnahmen geltend gemacht werden (GEBT-Entwurf vom 05.05.2020, BT Drs. 19/18967, S. 31). Der Paritätische Gesamtverband setzt sich in seiner Stellungnahme zum GEBT-Entwurf u.a. dafür ein, dass ein Erstattungsanspruch auch solche Angebote erfassen soll, die aus Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI getragen werden.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf des GEBT finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter diesem Link.
Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum GEBT-Entwurf finden Sie hier.
Die Landesverordnung des Sozialministeriums vom 9. Mai finden Sie hier.