Ab 1. Januar 2022 gelten die neuen
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI Tagespflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege, QPR Tagespflege)
und die neue
- Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI (Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege, QDVTP).
Grundsätzlich hat sich an dem bisherigen Pflege- und Betreuungsverständnis nichts geändert. Geändert hat sich die Art und Struktur der Qualitätsprüfungen. Wie bisher stellen die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 (MuGs Tagespflege) die Grundlage zu dem neuen Qualitätsprüfungssystem dar.
Aufteilung in sechs Qualitätsbereiche
Neu an der Struktur der Qualitätsprüfung ist die Aufteilung in sechs Qualitätsbereiche mit untergeordneten Qualitätsaspekten und Leitfragen:
- Mobilität und Selbstversorgung (Mobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege)
- Unterstützung im Umgang mit krankheits‐ oder therapiebedingten Anforderungen (Schmerzmanagement, Wundversorgung u. a.)
- Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer Kontakte (Kommunikation, Tagesstrukturierung u. a.)
- Besonderer Bedarf (Pflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten, FEM u. a.)
- Übergreifende Aspekte (Hygiene, Hilfsmittel u. a.)
- Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement
Dabei betreffen die Qualitätsbereiche eins bis vier die personenbezogenen Qualitätsbereiche, die anhand einer Stichprobe mit einem Gespräch und der Inaugenscheinnahme von sechs Tagespflegegästen und mit weiteren Informationsquellen geprüft werden:
- das Fachgespräch mit den Mitarbeiter*innen der Einrichtung,
- Beobachtungen während der Prüfung, die ggf. auch Zufallsbefunde umfassen,
- die Pflegedokumentation und weitere Unterlagen (Gesamtheit der personenbezogenen Akte),
- gesonderte Dokumentationen, die die Einrichtung zum Zweck des internen Qualitätsmanagements erstellt hat,
- einrichtungsinterne Konzepte oder Verfahrensanweisungen, die die Einrichtung verwendet, um den Erfordernissen einer fachgerechten Pflege Rechnung zu tragen.
Welche Informationsquellen genutzt werden, liegt im Ermessen des Prüfteams.
Die Qualitätsbereiche fünf und sechs sind die übergreifenden Qualitätsbereiche. Dort wird auch die Einrichtung konkreter betrachtet. So wird auch die interne Qualitätsprüfung und das Konzept der Tagespflege eine wesentliche Rolle spielen.
Konkrete Inhalte dieser Qualitätsbereiche und deren Leitfragen sind den Anlagen der QPR Tagespflege zu entnehmen.
Die Darstellung der Prüfergebnisse wird in der Qualitätsdarstellungsvereinbarung geregelt. Auch dort sind die Anlagen maßgebend.