Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Wenn 2G-Zugangsregelungen gelten, entfallen bestimmte Sanktionen

In vielen Jobcentern gilt eine 2G-Zugangsregelung. Mit einer neuen Weisung teilt die BA mit, dass in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) unter diesen Bedingungen Meldeaufforderungen nur ohne Rechtsfolgenbelehrung erteilt werden. Sanktionen entfallen auch bei Nichtantritt oder Abbruch von Maßnahmen der Arbeitsförderung, die unter 2G-Bedingungen stattfinden müssen.

In der entsprechenden Weisung (Anlage) heißt es im Abschnitt "Minderungen":
Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der Länder. Soweit in den Ländern 2GZugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen.

Dokumente zum Download

Weisung 202201015 vom 26.01.2022 – Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutzpaketen (309 KB)

Weiterführende Links
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit

Quelle: Tina Hofmann, Der Paritätische Gesamtverband