In der entsprechenden Weisung (Anlage) heißt es im Abschnitt "Minderungen":
Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der Länder. Soweit in den Ländern 2GZugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen.
Dokumente zum Download
Weisung 202201015 vom 26.01.2022 – Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutzpaketen (309 KB)
Weiterführende Links
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Tina Hofmann, Der Paritätische Gesamtverband