Wesentliche Inhalte der Verordnung:
- für Pflegehilfskräfte gelten vom 1. Mai 2020 ( Auslaufen der bisherigen 3. PflegeArbbV) bis zum
30. Juni 2020 die bisherigen Werte von 11,35 Euro (West) und 10,85 Euro - erstmals werden Mindestentgelte nicht nur für Pflegehilfskräfte, sondern auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte bestimmt
- bis zum 1. Sptember 2021 wird die Angleichung der Mindestentgelte in Ost und West vollzogen
Weitere Informationen zu den vorgesehenen Mindestengelten entnehmen Sie bitte der vorläufigen Entwurfsfassung der Verordnung, die aktuell noch auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht ist.