Neue Mindestlöhne für die Pflege

Am 28. April 2020 wurde die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche bekannt gemacht. Sie tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft und bringt neue Mindestlöhne ab dem 1. Juli 2020. Neu in den Geltungsbereich aufgenommen wurde eine Differenzierung von Pflegekräften mit mindestens einjähriger Ausbildung und Pflegefachkräften.

 

Wesentliche Inhalte der Verordnung:

  • für Pflegehilfskräfte gelten vom 1. Mai 2020 ( Auslaufen der bisherigen 3. PflegeArbbV) bis zum
    30. Juni 2020 die bisherigen Werte von 11,35 Euro (West) und 10,85 Euro
  • erstmals werden Mindestentgelte nicht nur für Pflegehilfskräfte, sondern auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte bestimmt
  • bis zum 1. Sptember 2021 wird die Angleichung der Mindestentgelte in Ost und West vollzogen

Weitere Informationen zu den vorgesehenen Mindestengelten entnehmen Sie bitte der vorläufigen Entwurfsfassung der Verordnung, die aktuell noch auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht ist.