Die Landesregierung MV hat am 7. Mai nach 11-stündiger Klausurtagung einen neuen Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie (MV-Plan 2.0) vorgestellt.
Das entsprechende Dokument MV-Plan 2.0 finden Sie hier.
Im Anhang zum MV-Plan werden in einer Tabelle die geplanten Maßnahmen vorgestellt. Den Anhang finden Sie hier.
Aus dem genannten Anhang geht die geplante stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen, die Lockerungen der Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe hervor. Ebenso die geplanten Lockerungen für Veranstaltungen und Versammlungen sowie für Beherbergungsangebote (inkl. Jugendherbergen / Schullandheime).
Zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen werden von der Landesregierung jeweils Verordnungen erlassen. Folgende Verordnungen liegen bereits vor:
- Corona-Übergangs-Landesverordnung MV (8. Mai 2020)
- Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII (9. Mai 2020)
- Corona-Kindertagesförderungsverordnung (9. Mai 2020)
- Corona-Jugendhilfeverordnung (9. Mai 2020)
In der Corona-Übergangs-Landesverordnungen finden sich Regelungen zum Kontaktverbot, Öffnungsregelungen für Einzelhandel, Einrichtungen und sonstige Stätten, Regelungen für Gaststätten, Reisen und Beherbergungen und Besuchs- und Betretungseinschränkungen für Krankenhäuser und Einrichtungen nach SGB V sowie gestaffelte Erlaubnisregelungen für Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art. Die Verordnung ist bis zum 10.06.2020 gültig.
In der Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII finden sich u.a. Regelungen für Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngruppen, besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen und für die Sozialberatung und Gesundheitsberatung. Die Verordnung ist bis zum 10.06.2020 gültig.
In der Corona-Kindertagesförderungsverordnung werden das Besuchsverbot in Kindertageseinrichtungen und die Ausnahmen geregelt. Darüber findet sich die Regelung zur Entgeltfortzahlung für Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Die Verordnung stellt den Beschlusstand 9. Mai dar und berücksichtigt noch nicht die geplanten Änderungen, die ab dem 18. Mai bzw. 25. Mai in Kraft treten sollen. Die FAQ zur Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden Sie hier.
In der Corona-Jugendhilfeverordnung werden Regelungen für Angebote und Maßnahmen gemäß der §§ 11 bis 14 SGB VIII getroffen, u.a. zur maximalen Gruppengröße, vorrangigen Nutzung des Außenbereichs, Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln und das Führen von Anwesenheitslisten. Empfehlungen des Sozialministerums MV für Hygiene-und Schutzmaßnahmen zur Umsetzung der Corona-Jugendhilfeverordnung finden Sie hier.