Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet. Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.
Ziel des Modellprogramms ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, damit sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden.
Das Modellprogramm und die mögliche Förderung von Projekten richten sich an Dienste und Einrichtungen, die an der Versorgung von Pflegebedürftigen gemäß SGB XI beteiligt sind. Diese können alleine oder gemeinsam mit weiteren Beteiligten, die in diesem Kontext an der Versorgung beteiligt sind und / oder forschend, beratend und entwickelnd tätig sind, einen Antrag stellen. Bewerbungen können bis zum 31. August 2023 eingereicht werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren können an den GKV-Spitzenverband unter: mp-telepflege@gkv-spitzenverband.de gestellt werden.
Die Veröffentlichung und die Details sind über den GKV-Spitzenverband abrufbar.