Am 30. Mai 2023 wurden Änderungen in „Maßstäbe und Grundsätze in der vollstationären Pflege“ sowie in „Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu sind vor allem Ergänzungen im Passus zur digitalen Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (Kap. 2.3.2.3). Demnach könne ab sofort „die Präsenzphasen gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Weiterbildung, welche sich an den Bedürfnissen der Pflegefachkräfte orientieren kann.
Die Veröffentlichungen sind einzusehen unter:
Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege – Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der vollstationären Pflege vom 23. November 2018vom: 05.04.2023
sowie
Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege – Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der Kurzzeitpflege vom 8. September 2020vom: 05.04.2023.