Der vor wenigen Wochen geschlossene, aber noch nicht veröffentliche, Tarifvertrag Altenpflege Deutschland zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hat das Ziel, dass in der Pflege deutschlandweit bessere Löhne gezahlt werden. Durch Mindeststandards sollte Lohndumping unterbunden werden.
Dieser Tarifvertrag sollte nach Vorstellung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden (ähnlich einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung). Hierfür bedurfte es jedoch in einem ersten Schritt der Zustimmung der kirchlichen Verbände auf einen Antrag, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung bestimmt, dass der Tarifvertrag für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden Einrichtungen Anwendung finden soll. Bei einer Zustimmung wäre im nächsten Schritt der Tarifvertrag per Rechtsverordnung auf die gesamte Pflegebranche erstreckt worden.
Einheitliche Mindestlöhne in der Pflege vorerst gescheitert
Am 25. und 26. Februar sollten die kirchlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie darüber beschließen, ob sie dem Antrag der Tarifvertragsparteien (BVAP und ver.di) auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) zustimmen. Am 25. Februar hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas diesen Antrag abgelehnt. Damit ist das „Projekt“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, einheitliche Mindestlöhne in der Pflege durch Rechtsverordnung festzulegen, vorerst gescheitert.
Nun sind einzig die (nicht nur beratenden) Mitglieder der BVAP an den mit ver.di abgeschlossenen Tarifvertrag Altenpflege Deutschland gebunden.
Bundesarbeitsminister Heil hat jedoch schon erklärt, dass er an seinem Ziel, zu einer weiteren Erhöhung der Lohnuntergrenzen und der Mindestlöhne in der Pflege zu kommen, festhalten wird. Er hat angekündigt, die Pflegemindestlohnkommission neu zu berufen, wofür die Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetz gelten. Diese wird dann die fünfte ständige Kommission sein.