LIGA Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze

In ihren Stellungnahmen fordert die LIGA MV neben einer Qualitätssicherung in der Eingliederungshilfe auch landesweit einheitliche Standards in der Beratungslandschaft, die im Wohlfahrtsgesetz geregelt werden müssen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX fordert die LIGA MV mehr Verantwortung der obersten Sozialbehörde. Die Zusammenarbeit zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und der obersten Landessozialbehörde mit dem Ziel einer einheitlichen Rechtsanwendung müsse auch bei der Anwendung des Sozialdienstleistergesetzes verbindlicher ausgestaltet werden. Die LIGA fordert außerdem einen gemeinsamen Austausch aller Beteiligten  zur Anwendung des Bedarfsermittlungsintrumentes 'Integrierter Teilhabeplan' (ITP) in der Eingliederungshilfe. Sie fordert die Einführung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Bedarfsermittlung mit dem ITP zur Qualitätsicherung und Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Steuerungsgruppe könnte zudem wichtige Impulse für die kommunale Sozialplanung setzen. 

Desweiteren nimmt die LIGA MV Stellung zum Artikel 3 des Gesetzentwurfes 2. Abschnitt WoftG (Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern). Die LIGA begrüßt die Verschiebung des 2. Abschnitts des 2. Abschnitts des WoftG. Sie sei nicht nur aufgrund der aktuellen Corona-Situation wichtig und sinnvoll, sie biete auch die Chance, wichtige Vorbereitungen zu bedenken und zu gestalten. Mit einer Verschiebung dürfe jedoch keine Verzögerung in die Planungen der zukünftigen Ausgestaltung der Beratungslandschaft in Mecklernburg-Vorpommern kommen. Die Gespräche diesbezüglich müssten schnellstmöglich wiederaufgenommen werden, um landesweit einheitliche Standards zu erarbeiten. Dazu gehören aus Sicht der LIGA nicht nur Qualitätsstandards für die Träger, sondern auch Standards für die Sicherheit und Finanzierung der Leistungen der Träger und Beratungsfachkräfte. Die Beratungsangebote müssten auf ein solides Fundament mit einheitlichen Leistungsstandarts gestellt werden, die eine flächendeckende und bedarfsgerechte Beratung auch in Krisenzeiten sicherstellen. 

Die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze finden Sie hier.