22 Expert*innen aus Bildungswissenschaften, Didaktik, Schulverwaltung und kommunalen Vertretungen, Schulleiter*innen, Vertreter*innen von Schüler*innen und Eltern haben ihre Ergebnisse vorgelegt.
Bildungsbenachteiligungen durch Distanzunterricht
Der in Deutschland seit langem festzustellende und von vielen Seiten kritisierte Zusammenhang von Bildungserfolg und familiärer Herkunft droht sich durch die Verlagerung des Unterrichts in die Distanz zu verfestigen und damit Bildungsbenachteiligungen zu verstärken. Darauf hat auch der Paritätische aktuell in seinen Bildungspolitischen Positionen deutlich hingewiesen.
Fünf Handlungsfelder
Die Expert*innenkommission der FES arbeitete vor diesem Hintergrund zu fünf Handlungsfeldern:
- der flexiblen Gestaltung von Schule und ihren Rahmenbedingungen;
- der Förderung und Unterstützung im schulischen Unterricht und in frühkindlichen Bildungseinrichtungen;
- der Förderung und Unterstützung außerhalb des Unterrichts;
- Lernpartnerschaften mit verschiedenen Akteur*innen;
- zur Förderung und Unterstützung durch Nutzung digitaler Technologien
und unterscheidet ihre Forderungen in kurzfristige und langfristige Erfordernisse.
Forderung nach Gesamtkonzept mit klaren Regelungen
Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören aus Sicht der Expert*innen beispielsweise, dass Bildungspolitik und Schuladministration für das zweite Schulhalbjahr 2020/21 ein Gesamtkonzept mit klaren Regelungen bei gleichzeitig hinreichendem Gestaltungsspielraum für die Schulen vorlegen sollen. Dies sollte angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens und neuer Virusmutanten auch die Möglichkeit länger andauernder Phasen des Wechsel- oder Distanzunterrichts berücksichtigen.
Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf priorisieren
Außerdem sollten, sofern eine vollständige Öffnung von Schulen nicht möglich ist, Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und erhöhtem Betreuungsbedarf vorrangig berücksichtigt werden - neben Grundschüler*innen und Schüler*innen aus Abschlussjahrgängen.
Forderung nach datenschutzkonformer IT -Infrastruktur
Lernendgeräte für alle Schüler*innen sowie eine funktionierende, leistungsfähige schulische IT-Infrastruktur sollten alsbald bereitgestellt und alle Lehrkräfte dazu befähigt werden, digitale Formen des Lehrens und Lernens kompetent zu gestalten. Dringlich geboten sei die Bereitstellung datenschutzkonformer Software, von Bildungsmedien, deren Urheberrechte geklärt sind und von Ressourcen für die Administration der Endgeräte.
Förderangebote für Schüler*innen
Für Schüler*innen mit relevanten Lernrückständen und mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten die Schulen zumindest in Kern- oder Prüfungsfächern zusätzliche Lernzeiten (z.B. im Ganztag) generieren und verbindliche Förderangebote einrichten. Kurzfristig können auch qualitativ hochwertige außerschulische Angebote von etablierten Bildungsträgern genutzt und in Kooperation mit den Schulen durchgeführt werden. Diese sollten für die Familien kostenneutral, für Schüler*innen verbindlich sein.
Hinzu kommen die Forderungen, dass bei Möglichkeiten des Präsenzunterrichtes dieser für gemeinsames Lernen und nicht zur Leistungsfeststellung genutzt werden sollte und faire Prüfungschancen gesichert werden müssen.
Unter folgendem Link finden Sie die gesamte Stellungnahme sowie eine Zusammenfassung selbiger: https://www.fes.de/themenportal-bildung-arbeit-digitalisierung/bildung/lehren-aus-der-pandemie