Kabinettsentwurf: Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen. Damit sollen u.a. 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege finanziert werden, ohne das die Eigenanteile der Bewohner steigen.

Mit dem Pflegehilfskraftstellenprogramm sollen bereits Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs umgesetzt werden. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Forciert wird mit dem Gesetzesentwurf, dass die zusätzlichen Hilfskraftstellen mit ein- und zweijährig ausgebildeten Pflegekräften (Landesrecht) besetzt werden. Diese werden aber auch bereits finanziert, wenn sie die Ausbildung noch absolvieren müssen. Hierfür werden Übergangsregelungen vorgesehen.

Im Referentenentwurf war noch mit einem neuen § 8 Abs. 6a SGB XI geplant, dass die Hilfskräfte perspektivisch lediglich über eine Basisqualifikation verfügen müssen. Nun soll die Finanzierung als Vergütungszuschlagsregelungen nach den §§ 84 und 85 SGB XI geregelt werden. Die Förderung dieser Assistenz-Stellen ist ein erster Schritt zur Umsetzung von Ergebnissen der Personalbemessungsstudie nach § 113c SGB XI.

Den Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) finden Sie hier als PDF.