Abschlussbericht zur Personalbemessung in der Langzeitpflege

Nachdem im Februar bereits ein umfangreicher Zwischenbericht veröffentlicht worden war, liegt nun der Abschlussbericht des Socium Forschungszentrum der Uni Bremen vor. Der Paritätische stellt für Mitglieder das Personalbemessungsinstrument am 17. November von 9.30 bis 12 Uhr in einer Online-Konferenz mit Thomas Kalwitzki von der Uni Bremen vor.

Von April bis Oktober 2018 wurden empirische Daten von 1.380 Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen wissenschaftliche erhoben. 241 speziell geschulte Pflegefachpersonen „beschatteten“ in einer eins-zu-eins-Zuordnung das Pflegepersonal in den Pflegeeinrichtungen. Jede Pflegefach- und Assistenzkraft wurde von einem Datenerheber begleitet, der die Dauer der Pflegeleistung erfasste und die fachliche Ausführung sowie angemessene Qualifikation des Personals bewertete. Für jede einzelne Pflegeleistung liegen somit Angaben über die notwendige Erbringungszeit und über die erforderliche Qualifikation der Pflegekraft vor. Dies gilt für alle fünf Pflegegrade. Das Instrument wurde sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Maßstäben empirisch entwickelt.

Mit dem Abschlussbericht aufgrund dieser Studie liegt nun der Entwurf für ein Personalbemessungsinstrument vor, das nach bundeseinheitlichen Maßstäben den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen bestimmen kann. Für die unterschiedlichen in der Pflege und Betreuung eingesetzten Fach- und Assistenzkräfte können Personalbedarfe getrennt nach deren Qualifikation berechnet werden. Damit wird festgelegt, welcher Qualifikationsmix für eine fachgerechte Leistungserbringung erforderlich ist. Mit dem neuen Instrument kann der Personalbedarf berechnet werden, wobei die jeweilige Bewohnerstruktur berücksichtigt wird. In beispielhaften Modellrechnungen auf der Grundlage von fiktiven Durchschnittseinrichtungen zeichnet sich im Vergleich zur durchschnittlichen heutigen Personalausstattung ein deutlicher Mehrbedarf vor allem an Assistenzkräften ab.

Grundlagen des Personalbemessungsinstruments sind

  • ein detaillierter Katalog fachlich angemessener Leistungsbeschreibungen der pflegerischen Tätigkeiten
  • die Beschreibung des jeweils fachlich angemessenen Qualifikationsniveaus für die Leistungserbringung  
  • empirische Zeiterfassung der pflegerischen Versorgung.

Allerdings kann das Instrument nicht ohne weiteres in den stationären Einrichtungen eingesetzt werden. Der neue Qualifikationsmix von Fach- und Assistenzpflegekräften bringt eine neue Aufgabenverteilung mit sich. Ebenso sind Organisationsstrukturen und -prozesse in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Universität Bremen empfiehlt im Anschluss an die Studie eine modellhafte Einführung des neuen Personalinstruments in einer zunächst begrenzten Zahl von Einrichtungen mit begleitender professioneller Organisationsentwicklung. Auf dieser Grundlage kann dann ein nachhaltiges Konzept für die Implementierung erarbeitet werden. Gleichzeitig, so die Universität Bremen, sollte geprüft werden, welche Maßnahmen parallel zur modellhaften Einführung bereits umgesetzt werden könnten. Im Anschluss an die modellhafte Einführung schlagen die Wissenschaftler zudem die Weiterentwicklung und Anpassung des Personalinstruments vor, sofern sich ein entsprechender Bedarf zeigt. Für weitere Schritte ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Diese und weitere Aspekte werden nun in dem Road-Map-Prozess des BMG, an dem der Paritätische beteiligt ist, zusammengeführt.  

Den Abschlussbericht finden Sie auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege unter diesem Link.

Save the date: Am 17. November, 9.30 bis 12 Uhr veranstaltet der Paritätische eine Online-Konferenz mit Thomas Kalwitzki vom Socium Forschungszentrum zum Personalbemessungsinstrument und seiner Umsetzung. Anmeldungen werden ab Mitte Oktober auf unserer Internetseite möglich sein.