Mit dem Azubi-Ticket können Auszubildende für einen Euro pro Tag das ganze Jahr lang den Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Das gilt nicht nur für den Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule, sondern auch in der Freitzeit.
Für wen gilt das Ticket?
Das Ticket gilt für Schüler*innen, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer in der Schulliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelisteten berufsbildenden Schule befinden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Auszubildende, die sich in einer staatlich anerkannten ersten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer Ausbildungsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, jedoch den schulischen Teil der Ausbildung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolvieren.
Freiwilligendienstleistende - die Bundes- und Jugendfreiwilligendienste im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Beamtenanwärter/innen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe I mit Einsatzstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V finden sich hier →
Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es gilt maximal 12 Monate und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Das Ticket gibt es ausschließlich als Handyticket. Bei Verlust des Handys oder Zerstörung bitte bei der Service-Stelle in Berlin unter 030/80921299 anrufen, dann werden neue Zugangsdaten zur Nutzung des Tickets erteilt. Bei unberechtigter Nutzung werden 60 € fällig.
Ergänzend gelten die Beförderungsbedingungen oder Tarife des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens. Bei Abbruch des Ausbildungsverhältnisses ist das AzubiTicket MV vom Fahrgast zu kündigen. Bei dauerhafter Krankheit von mehr als 30 Tagen kann gekündigt werden, darüber hinaus sind Kündigung, Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite azubiticket-mv.de/