Hinweisgeberschutzgesetz - Whistleblower-Richtlinie

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen zukünftig ein System zur internen Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen vorhalten müssen. Insbesondere große Organisationen sollten sich zeitnah mit der Thematik vertraut machen.

Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten in der sogenannten Whistleblower-Richtlinie die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden möchten. 

Das Bundesjustizministerium hat im April den Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Durch das Gesetz sollen Unternehmen und Organisationen verpflichtet werden, eine Meldestelle für Rechtsverstöße einzurichten. Der Gesetzentwurf geht dabei über die EU-Vorgaben hinaus und bezieht auch die Meldung von Verstößen gegen nationale Vorschriften mit ein. Hinweisgeber, die sich an eine Meldestelle wenden, sollen in einem gewissen Rahmen vor möglichen negativen Konsequenzen ihrer Meldung geschützt werden.

Gesetz fordert Einrichtung einer Meldestelle
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen mit 250 und mehr Beschäftigten sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes eine entsprechende Meldestelle vorhalten müssen. Für Arbeitgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten soll eine entsprechende Meldestelle erst ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtend sein. Organisationen mit weniger als in der Regel 50 Beschäftigten sollen von der Pflicht zur Schaffung einer Meldestelle ausgenommen werden.

Bereits die letzte Bundesregierung hatte um ein entsprechendes Hinweisgebergesetz gerungen und konnte keinen Konsens herstellen. Auch das jetzige Gesetzgebungsverfahren ist noch längst nicht abgeschlossen und befindet sich auch noch nicht im verbandlichen Anhörungsverfahren. Es bleibt also abzuwarten, welche inhaltlichen Weiterentwicklungen das Hinweisgeberschutzgesetz in den nächsten Monaten noch erfährt.

Gleichwohl raten wir insbesondere großen Mitgliedsorganisationen mit 250 und mehr Beschäftigten, die Entwicklungen genau zu verfolgen und ggf. schon erste Planungen zur Einrichtung einer Meldestelle vorzunehmen. Weitergehende Informationen zum vorliegenden Gesetzentwurf finden Sie in einer aktuellen Fachinformation des Paritätischen Gesamtverband.

Für Paritätische Einrichtungen hat der Paritätische Gesamtverband einen Rahmenvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei LegalTegrity abgeschlossen LegalTegrity verspricht, Mitgliedsorganisationen dabei zu unterstützen, die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie einfach und unkompliziert umzusetzen. Mitglieder des Paritätischen MV können sich über das konkrete Angebot im Einkaufsportal des Paritätischen Gesamtverband informieren (unter Dienstleistungen/Hinweisgeberschutz/LegalTegrity).

Auch der Paritätische MV wird die weitere Entwicklung des Hinweisgeberschutzes im Blick behalten und seine Mitglieder regelmäßig informieren.