GKV veröffentlicht „Prämien-Festlegungen Teil 1“

Der GKV Spitzenverband hat Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und weitere Unterlagen zum Antragsverfahren veröffentlicht.

Die Festlegungen und weitere Unterlagen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes veröffentlicht: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

  •  „Anspruch auf eine Corona-Prämie haben alle Beschäftigten, die im Bemessungszeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate (30 Tage gelten als vollständiger Monat) in einer oder mehreren nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen tatsächlich tätig waren“ (Ziffer 2.2).
  • Das Meldeverfahren ist in Ziffer 5 der Festlegungen geregelt. Für Mitarbeitende, die bereits zum 1. Juni die Voraussetzung erfüllen, im Bemessungszeitraum drei Monate in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet zu haben, soll die Meldung der Ansprüche durch die Einrichtung an die zuständige Pflegekasse bis zum 19. Juni erfolgen. Die Auszahlung der Prämien durch die Pflegekassen an die Einrichtungen soll bis zum 15. Juli erfolgen.
  • Die Zuständigkeit der Pflegekassen ist in Mecklenburg-Vorpommern zwischen AOK Nordost und TK aufgeteilt, wobei die Struktur des Erstattungsverfahrens nach § 150 Abs. 2 SGB XI beibehalten wird. Eine Excel-Datei mit Zuständigkeiten ist auf der Internetseite des GKV veröffenlicht.
  • Für Beschäftigte, die die Anspruchsvoraussetzungen zwar nicht bis zum 1. Juni, jedoch bis zum 31. Oktober erfüllen, ist die Meldefrist etwas entspannter, nämlich zum 15. November. Die Auszahlung durch die Pflegekassen soll dann bis zum 15. Dezember erfolgen.
  • Für die Meldung ist die Excel Datei „Anlage 1“ zu verwenden (Ziffer 6.5).
  • Für den Nachweis der Auszahlung der Prämie durch die Einrichtungen soll die Tabelle „Anlage 3“ verwendet werden.
  • Anlage 2 ist ein Musteranschreiben, mit dem die Einrichtungen ihre Beschäftigten über die Corona Prämie informieren sollen (Ziffer 7).
  • Das Land MV hat zugesagt, die Bundes-Prämie gemäß § 150a SGB XI aufzustocken. Hierfür bedarf es ergänzender Verfahrensregelungen, die noch nicht veröffentlicht sind.