Dabei handelt es sich um
- Gemeinsame Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Absatz 1 SGB XI i. V. m. § 113c Absatz 5 SGB XI in der vollstationären Pflege (Umsetzung der Personalbemessung)
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom i. S. d. § 154 Abs. 1 Satz 1 SGB XI (Ergänzungshilfen-Richtlinien)
- Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 84 Absatz 7 SGB XI zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (Nachweis-Richtlinien)
Bislang nicht verabschiedet wurden aus formalen Gründen die Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege.
Die Richtlinien und Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes unter Richtlinien, Vereinbarungen Formulare.