Gewaltschutz: Alternativbericht zur Istanbul-Konvention

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen.

Das ist das Ergebnis des Alternativberichtes zum deutschen Staatenbericht, der am 18. März 2021  veröffentlicht wurde. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, sei der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft. 

Die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Die 81 Artikel umfassende Konvention stellt klar, was innerstaatlich umgesetzt werden muss: Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden.

Deutschland hat am 1. September 2020 einen Staatenbericht zum aktuellen Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention eingereicht. Gegenstand sind Maßnahmen und Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Konvention ergriffen wurden. Inwieweit Deutschland und andere Staaten die Verpflichtungen des Abkommens eingehalten haben, überprüft im Anschluss an den jeweiligen Staatenbericht die GREVIO-Kommission (GREVIO = GRoup of Experts on action against VIOlence against women and domestic violence), ein unabhängiges Expert*innengremium des Europarates. Der Besuch in Deutschland ist für den Herbst 2021 geplant.

Starke Rolle der Zivilgesellschaft
Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft jedoch eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu, weshalb ein Alternativbericht zum deutschen Staatenbericht veröffentlicht wurde. Herausgeber des Alternativberichts ist das Bündnis Istanbul-Konvention, einem 2018 gegründeten Zusammenschluss von führenden Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbänden und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland.

Der Paritätische als Bündnispartner
Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Rechte und Pflichten, die sich aus der Konvention ergeben, zu stärken. Der Paritätische wird als Mitglied der Frauenhauskoordinierung über diese in dem Bündnis vertreten.

Der Alternativbericht ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-istanbul-konvention-2021/