Fortführung der Tagesgruppe SGB VIII

Der KSV darauf hin, dass die Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 14. März 2020 über die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht für die Tagesgruppen in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Der Auftrag eine stationäre Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu vermeiden, bleibt mit höchster Priorität bestehen.

Eine Einschränkung der Leistung muss mit dem örtlichen Fachdienst Jugend abgestimmt werden.

Weiter wird darauf verwiesen, dass Maßnahmen des erweiterten Infektionsschutzes für Klienten und Mitarbeiter unverzichtbar sind.

Schließlich wird auf die zur weitreichenden Flexibilisierung getroffenen Regelungen verwiesen. Alle Informationen sind auf der Internetseite des KSV www.ksv-mv.de zu finden.