Ausbildung in Gesundheitsfachberufen während Corona - Hinweise des Wirtschaftsministeriums

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat in zwei Schreiben an Schulen der Gesundheitsfachberufe aktuelle Konsequenzen der Korona-Krise auf den Schul- und Ausbildungsbetrieb dargestellt. Betroffen ist auch die praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen.

Demnach gilt aktuell:

  • die Schließungsanordnung für Schulen gilt zunächst befristet bis zum 19. April 2020.
  • Schulen sollen in diesem Zeitraum zur Vermeidung von Fehlzeiten geplante Unterrichtsblöcke durch E-Learning und Arbeitsaufträge ermöglichen.
  • Praktika und Praxiseinsätze in Pflegeeinrichtungen bleiben möglich. Maßgeblich soll die freiwillige Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler sein. Praxiseinrichtungen entscheiden, ob und in welchem Umfang angesichts der Infektionslage ausgebildet werden kann.
  • Nach Möglichkeit soll der geplante Ausbildungsturnus von Theorie und Praxis beibehalten werden.
  • Sofern Schulen mit Einrichtungsträgern außerplanmäßige Praxiseinsätze vereinbaren, soll überlegt werden, wie der theoretische Unterricht nachgeholt werden kann.
  • Eine pauschale Untersagung von Praxiseinsätzen durch Rechtsverordnung ist nicht geplant.
  • Bei der Dokumentation von Fehlzeiten soll die Ursache festgehalten werden, zB: Quarantäne aufgrund behördlicher Anweisung, verweigerte Kinderbetreuung in Kita, Versagung praktischer Ausbildung durch Einrichtung.
  • Für die Beurteilung von Fehlzeiten gelten aktuell keine besonderen Regelungen. Es sollen die üblichen Härtefallregelungen auf Antrag im Einzelfall geprüft werden. Als mögliche Härtefälle werden „fehlende Kinderbetreuung“ oder „Zwangsfreistellung durch die praktische Einrichtung“ genannt.

Einzelheiten sind den Hinweisschreiben des Wirtschaftsministeriums zu entnehmen: Informationen zu Prüfungen und PraktikaInformationen zu Fehlzeiten und Unterrichtsausfall.

Aktuell prüft das Wirtschaftsministerium in Rücksprache mit den Pflegeeinrichtungen, ob praktische Prüfungen im Zeitraum vom 20.04. bis 31.07.2020 in Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden können.