Förderrichtlinie zur Stärkung der Suizidprävention

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Förderrichtlinie zur Stärkung der Suizidprävention veröffentlicht.

Anfang Mai 2024 wurde die nationale Suizidpräventionsstrategie von der Bundesregierung veröffentlicht. Nun folgt die Förderrichtlinie zur Stärkung der Suizidprävention in Deutschland.

Der erste Bereich umfasst die systematische Erhebung von Suizidversuchen zur Identifikation von Risikogruppen und -faktoren und von häufig für einen vollendeten Suizid oder Suizidversuch genutzten Orten und Methoden. 

Im zweiten Bereich sollen die bundesweiten und regionalen Beratungsangebote – darunter Telefon-, Chat- und Messengerangebote – als Grundlage für eine künftige Datenbank erfasst werden. Zudem soll in diesem Schwerpunkt eine detaillierte Analyse mit Blick auf relevante Zielgruppen und Identifikation von Lücken und Erreichbarkeit der relevanten Zielgruppen durch diese Angebote erfolgen und Handlungsempfehlungen für deren Weiterentwicklung im Kontext des Gesamtangebots und unter Berücksichtigung beziehungsweise Beibehaltung der jeweiligen Finanzierungsmodelle abgeleitet werden. 

Der dritte Förderbereich umfasst die Analyse und Evaluation des Umgangs mit Suiziden, assistierten Suiziden und Suizidalität in den Medien. Unter Berücksichtigung einzelner oder mehrerer Zielgruppen sowie digitaler und sozialer Medien sollen Medien-Leitfäden beziehungsweise andere Handlungsempfehlungen für relevante Multiplikatoren (weiter)entwickelt werden.

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