Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln. Mit den Fördermitteln sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Die Bereitstellung von Eigenmitteln ist nicht erforderlich.
Die Antragsstellung ist seit dem 24.06. und bis zum 12.07.2020 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Interessenbekundungen entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und die Anzahl der Anträge pro Landkreis begrenzt ist.
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme-corona.html.