Förderprogramm "Ausbildungsverbünde" in M-V wurde verlängert

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat sein Förderprogramm verlängert, das den Aufbau und Ausbau von Ausbildungsverbünden in der genaralistischen Ausbildung unterstützen soll. Anträge sind nun bis zum 30. September 2022 möglich.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hatte im März 2022 eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die den Aufbau und Ausbau von Ausbildungsverbünden unterstützen soll. Dazu erhalten Träger der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen einen Sockelbetrag von 5000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen. Die Antragsfrist wurde nun verlängert. Antragsstellungen sind bis zum 30. Septmeber 2022.

Die Fördergelder werden durch den Bund bereit gestellt. Auf die Fördergelder gibt es keinen Rechtsanspruch, das bedeutet auch: Ist das bereit gestellte Fördervolumen aufgebraucht, können auch keine weiteren Förderungen bewilligt werden.

Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialministeriums zur generalistischen Ausbildung.

Der Vorteil eines Ausbildungsverbundes ist eine feste Kooperationspartnerschaft bei den Praxiseinsätzen im Rahmen der generalistischen Ausbildung. Mit einem „Ausbildungsverbundsvertrag“ zwischen allen Beteiligten (anders als einem bloßem Kooperationsvertrag zwischen zwei Trägern und/oder der Pflegeschule) wird eine Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit zu den Praxiseinsätzen zwischen mehreren an der Ausbildung Beteiligten geschaffen. Das Sozialministerium MV definiert dabei einen Ausbildungsverbund: Eine Pflegeschule und mindestens zwei Träger der praktischen Ausbildung.

Fragen zu dem Projekt beantwortet Frau Naber von der Koordinierungsstelle beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V: C.Naber@wm.mv-regierung.de.