FAQ zur tariflichen Entlohnung in Pflegeeinrichtungen

Der GKV-Spitzenverband hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI und der Pflegevergütungs-Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI veröffentlicht.

Dieser Frage-Antwort-Katalog ist zwischen GKV-Spitzenverband, BMG und BMAS abgestimmt. Der Katalog soll laufend überarbeitet und erweitert werden und ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands unter „Richtlinien zur tariflichen Entlohnung in Pflegeeinrichtungen“ veröffentlicht.

Hintergrund:
Durch die neuen Regelungen zur "Tariftreue" im SGB XI werden Pflegeeinrichtungen zum 1. September 2022 verpflichtet ihre Beschäftigten in den Bereichen Pflege und Betreuung in Anwendung Tarif-vertraglicher Maßstäbe zu entlohnen. Hierfür haben Pflegeeinrichtungen drei Oprionen: Entweder ein Tarifvertrag findet unmittelbare Anwendung oder ein regional angewandter Tarifvertrag findet entsprchende Anwendung für die Personalvergütung oder das Personal wird mindestens in Höhe von regional-durchschnittlichen Entgelten entlohnt, die für die Bereiche der Pflege und Betreuung aus Meldungen zu regional angewandten Tarifen ermittelt wurde. Für nicht-Tarif-gebundene Einrichtungen besteht ein kurzes Zeitfendster zur Entscheidungsfindung und Umsetzung. Die verbindliche Meldung zur gewählten Umsetzungs-Option soll gegenüber den Pflegekassen bis zum 31. März erfolgen.