FAQ Ukraine

In den Ukraine-FAQ des Flüchtlingsrates MV finden Sie wichtige Adressen, viele aktuelle Hinweise und Ansprechpartner. 

Kann ich an die ukrainische Grenze fahren, um aus der Ukraine geflohene Menschen zu holen? Was muss ich beachten, wenn ich nach Polen fahre? Ist ein Asylantrag sinnvoll oder möglich? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den Ukraine-FAQ des Flüchtlingsrates MV Die FAQ werden auf der Internetseite ttps://www.fluechtlingsrat-mv.de/downloadslinks/faq-ukraine/ stets aktualisiert. Sie finden hier auch Kontaktdaten und Zuständigkeiten in den einzelnen Landkreisen und Kommunen.

EU Ratsbeschluss
Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt (vgl. 1.10). Dieser Ratsbeschlusses zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie ist am 04.03.2022 in Kraft getreten. Damit ist das Stellen eines Asylantrags nicht mehr erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen zur genauen Umsetzung werden in den nächsten Tagen erwartet.

Nach Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG kommt auch § 6 Abs. 2 AsylbLG zum Zug, der eine privilegierte Gesundheitsversorgung bei besonderen Bedürfnissen vorsieht. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind und ob es sinnvoll ist, hier eine einzelne Gruppe besser zu stellen, wird noch auf Bundesebene abgestimmt. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll grundsätzlich gegeben werden.