Die Tagung findet jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr per Zoom statt.
Am ersten Tag liegt der Fokus auf den Möglichkeiten und Fallstricken beim Status- und Zweckwechsel. Es werden rechtliche Grundlagen und spezifische Fallkonstellationen, wie der Spurwechsel aus dem Asylverfahren und der Zweckwechsel aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG betrachtet. Zudem wird der aktuelle Stand des Chancen-Aufenthaltsrechts Thema sein. Bei allen Programmpunkten wird Wert auf den kollegialen Austausch und konkrete Fallarbeit gelegt.
Der zweite Tag befasst sich mit jüngsten asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verschärfungen. Zunächst wird die geplante Einführung von Bezahlkarten für AsylbLG-Bezieher*innen thematisiert, einschließlich der sozialrechtlichen Problemstellungen und Unterstützungsmöglichkeiten in der Beratungspraxis. Abschließend wird der Themenkomplex Abschiebung behandelt, mit einem Informationsvortrag zur aktuellen Abschiebepraxis sowie einem Input und kollegialen Austausch über Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene in der Beratung.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen insbesondere paritätischer Mitgliedsorganisationen, die Flüchtlinge und Migrant*innen beraten. Sie richtet sich dabeiausdrücklich an Berater*innen mit Vorkenntnissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Die maximale Teilnehmer*innenzahl ist 40 Personen. Eine Teilnahme bedarf der Bestätigung der Anmeldung durch die Tagungsleitung. Die Bestätigung erfolgt kurz nach Anmeldeschluss. Im Falle einer Überbuchung behält sich die Tagungsleitung vor, die Teilnahme für lediglich eine Person pro Beratungsstelle zu bestätigen.
Anmeldefrist ist der 12. August 2024 über folgenden Link: https://eveeno.com/179559268.
Die Zugangsdaten zur Zoom-Konferenz erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.
Hier finden Sie auch das Programm zur Veranstaltung.