Entlohnung in der Pflege

Der GKV Spitzenverband hat die regionalen Entlohnungsniveaus für Pflegekräfte für das Jahr 2025 veröffentlicht. Für Mecklenburg-Vorpommern ist eine Steigerung um acht Prozent zu verzeichnen.

Im September 2022 wurde in Deutschland die sogenannte Tariftreue-Regelung für die Bezahlung von Pflegekräften eingeführt. Demnach müssen Pflegekräfte entweder gemäß Tarifvertrag bzw. Kirchentarif oder aufgrund regional üblicher Entlohnungsniveaus bezahlt werden. Diese regionalen Entlohnungsniveaus werden je Bundesland ermittelt und orientieren sich an den Bezahlungen tariflich gebundener Pflegeeinrichtungen. Pflegeeinrichtungen, die ihr Pflegepersonal nicht gemäß Tarifverträgen bezahlen, müssen die Vergütung des Pflegepersonals an den jeweils gültigen regionalen Entlohnungsniveaus ausrichten.

Die Ermittlung und Veröffentlichung der regionalen Entlohnungsniveaus erfolgt einmal jährlich und wurde aktuell durch die Geschäftsstelle „Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege“ beim GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Für das Entlohnungsniveau in Mecklenburg-Vorpommern folgt daraus eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr im Umfang von 8 Prozent. Im einzelnen wurden für Mecklenburg-Vorpommern folgende Entlohnungsniveaus in den drei Qualifikationsstufen veröffentlicht:

  • Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Berufsausbildung: 18,91 €
  • Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjähriger Berufsausbildung: 19,61 €
  • Fachkräfte in den Bereichen Pflege und Betreuung:24,67 €.

Das durchschnittliche regional übliche Entgeltniveau wird für Mecklenburg Vorpommern mit 21,16 € angegeben. Es liegt im Vergleich unterhalb der ermittelten Niveaus in den Nachbarländern Brandenburg (21,43 €), Schleswig-Holstein (22,38 €) und Hamburg (23,20 €).

Die Veröffentlichung der Geschäftsstelle „Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege“ beim GKV-Spitzenverband finden Sie hier.